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Juli 2010 - 1. Gleichstellung von Lebenspartnern PDF Drucken E-Mail
Mit der Erbschaftsreform wurde der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Bezug auf den persönlichen Freibetrag (500.000 Euro) und den besonderen Freibetrag (max. 256.000 Euro) dem Ehegatten gleichgestellt. Im Rahmen des geplanten Jahressteuergesetzes 2010 ist jetzt vorgesehen, auch den Lebenspartner – wie den Ehegatten – in die günstigste Steuerklasse I aufzunehmen. Damit würden sich die Steuersätze – je nach Höhe der Erbschaft oder Schenkung – von 30% bis 50% auf 7% bis 30% reduzieren. Auch bei der Grunderwerbsteuer soll der Lebenspartner wie der Ehegatte behandelt werden. Das bedeutet insbesondere, dass der Erwerb von Grundstücken durch den Lebenspartner künftig steuerfrei ist.
Die Änderungen sollen für Erbschaften, Schenkungen und Grundstücksgeschäfte gelten, die ab dem Tag der Verkündung (Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) des Jahressteuergesetzes 2010 erfolgen.
 
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